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Abfindungschancen erhöhen

Abfindung nach Kündigung: Worauf es jetzt ankommt

Eine Kündigung kommt für viele Arbeitnehmer überraschend. Neben der Unsicherheit über die berufliche Zukunft stellt sich oft sofort die Frage: Bekomme ich eine Abfindung? Grundsätzlich besteht nach deutschem Recht kein Anspruch auf eine Abfindung (zu den Ausnahmen mehr Artikel). Dennoch werden in der Praxis häufig Abfindungen gezahlt. Warum das so ist, unter welchen Voraussetzungen eine Abfindung möglich ist und welche Abfindungshöhen in der Praxis üblich sind, erfahren Sie in diesem Artikel.

*soweit in diesem Beitrag nur die männliche Form genannt wird, ist die weibliche / diverse Form zugleich miterfasst.

1. Habe ich automatisch Anspruch auf eine Abfindung?

Die kurze Antwort lautet: Nein.

Grundsätzlich besteht nach deutschem Recht kein Anspruch auf eine Abfindung. Mögliche Ausnahmen:

  • Sozialplanabfindung: Wenn ein Sozialplan eine Abfindung vorsieht.

  • Abfindung nach § 1a KSchG: Wenn der Arbeitgeber im Kündigungsschreiben für den Fall, dass der Arbeitnehmer keine Kündigungsschutzklage erhebt, eine Abfindung anbietet.

  • Auflösungsurteil nach §§ 9, 10 KSchG: Wenn die Kündigung sozialwidrig ist, dem Arbeitnehmer oder dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses jedoch nicht zugemutet werden kann und das Arbeitsgericht das Arbeitsverhältnis auf Antrag auflöst. In diesem Fall kann das Gericht eine Abfindung festsetzen

Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung besteht nur in bestimmten Ausnahmefällen (s.o.). Dennoch zahlen Arbeitgeber häufig Abfindungen, um langwierige Gerichtsverfahren zu vermeiden oder eine einvernehmliche Lösung zu erreichen.

Deshalb sollten Arbeitnehmer die Erfolgschancen einer Kündigung stets anwaltlich innerhalb der 3-Wochen Frist überprüfen lassen

2. Wieso wird trotzdem häufig eine Abfindung gezahlt?

Es ist richtig, dass arbeitsgerichtliche Kündigungsschutzprozesse häufig mit einer Abfindungszahlung enden. Das liegt daran, dass Arbeitgeber in Kündigungsschutzklagen einem hohen Prozessrisiko ausgesetzt sind, da die gesetzlichen Anforderungen an eine wirksame Kündigung bei Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) sehr hoch sind. Um dieses Risiko zu minimieren, wird im Rahmen einer gütlichen Einigung häufig eine Abfindung angeboten. Dadurch erlangt der Arbeitgeber Rechtssicherheit, dass das Arbeitsverhältnis endgültig beendet wird. Mit der Abfindungszahlung kauft sich der Arbeitgeber quasi von  seinem Prozessrisiko frei. 

Als Fachanwältin für Arbeitsrecht bewerte prüfe ich Ihre Chancen auf eine Abfindung. Kontaktieren Sie mich jetzt.

3. Wie hoch kann eine Abfindung ausfallen?

Als Orientierung wird häufig die folgende Faustformel herangezogen:

½ Bruttomonatsgehalt × Beschäftigungsjahre

 

Beispiel: Bei einem Bruttomonatsgehalt von 4.000 € und einer Betriebszugehörigkeit vom 01.04.2021 bis zum 30.05.2026 (5 Jahre und 1 Monat) ergibt sich nach dieser Faustformel eine Abfindung in Höhe von: 10.000 € brutto = 2.000 € (½ Bruttomonatsgehalt) × 5 Beschäftigungsjahre.
 

Dabei handelt es sich jedoch lediglich um einen Richtwert. Die tatsächliche Höhe einer Abfindung hängt von zahlreichen Faktoren ab, insbesondere von:

  • den Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage,

  • der Größe des Unternehmens,

  • der Position des Arbeitnehmers im Betrieb,

  • dem Alter des Arbeitnehmers,

  • der Dauer der Betriebszugehörigkeit sowie

  • der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens.

In vielen Fällen lassen sich auch deutlich höhere Abfindungen erzielen. Maßgeblich sind dabei nicht nur die Erfolgsaussichten eines gerichtlichen Verfahrens bzw. das Vorliegen eines Kündigungsgrundes (auch bei einem Aufhebungsvertrag), sondern auch eine taktisch geschickte Verhandlungsführung durch Ihre Anwältin.

Fazit: Worauf kommt es also maßgeblich an:

Ob und in welcher Höhe eine Abfindung realistisch ist, hängt regelmäßig von mehreren Faktoren ab:

  • vom Einzelfall (insbesondere davon, ob ein wirksamer Kündigungsgrund vorliegt),

  • von einer konsequenten und strategisch geschickten Verhandlungsführung durch Ihre Anwältin,

  • sowie von einer frühzeitigen rechtlichen Prüfung innerhalb der 3-Wochen-Frist.

Gerne prüfe ich die Erfolgsaussichten Ihres individuellen Falls und informiere Sie darüber, ob und in welcher Höhe eine Abfindung in Betracht kommt.

Hinweis: Abfindungen sind sozialversicherungsfrei; es fällt nur Lohnsteuer an.

Rufen Sie mich an oder vereinbaren Sie einen Beratungstermin.

Lesen Sie auch, was meine Mandanten über ihre Erfahrungen mit mir berichten:

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Verfasserin dieses Beitrags: Janina Aue, Rechtsanwältin & Mediatorin

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